Stand Juli 2008
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehend genannten Bestimmungen gelten entsprechend unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der LohnDialog® Abrechnungsgesellschaft mbH (nachfolgend LohnDialog® genannt) und ihren Auftraggebern, so nichts anderes schriftlich durch die LohnDialog® zugesichert wurde.
1.2. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich die LohnDialog® auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der LohnDialog® sind freibleibend und unverbindlich. Verpflichtungen für die LohnDialog® entstehen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Vertrag.
3. Umfang, Lieferung und Gefahrübergang
3.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Lieferung, Leistung, Beratung oder Schulung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
3.2. Abweichungen der gelieferten Waren und Leistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie die zugesicherten Eigenschaften erfüllen oder beinhalten.
3.3. Bei Terminaufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig den Termin zu vereinbaren und die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Vorleistungen zu erbringen.
3.4. Verzögert sich eine Leistung über den von der LohnDialog® zugesagten Zeitpunkt hinaus, können hieraus erst nach Ablauf einer vom Auftraggeber gestellten angemessenen Frist Rechte geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass sein Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist.
3.5. Wurde nach der Übergabe der Unterlagen bzw. bei vereinbarter Freigabe der Lohnberechnung durch Anruf die Abrechnung termingerecht ausgeführt, geht ein Wiederholungslauf der Lohnabrechnung zu Lasten des Auftraggebers entsprechend Vertrag oder gültiger Preisliste.
3.6. Lieferung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche Preise in den Preislisten und im Vertrag verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4.2. Zusätzliche Leistungen werden zu den vereinbarten Sätzen oder mangels Vereinbarung zu den Sätzen der gültigen Preislisten in Rechnung gestellt.
4.3. Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung sind die im Vertrag vereinbarten Preise oder mangels Vereinbarung die Preise der gültigen Preislisten. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die LohnDialog® nach Ablauf von 4 Monaten nach Auftragserteilung berechtigt, über eine Erhöhung der Preise entsprechend den gestiegenen Betriebskosten bzw. infolge der allgemeinen Preisentwicklung zu verhandeln. Wird den neuen Preisen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang widersprochen, gelten die neuen Preise als vereinbart.
4.4. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung, ohne Abzug.
4.5. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage, bei Lastschrifteinzugsermächtigung 14 Tage.
4.6. Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers nach Wahl der LohnDialog® auf bestehende Forderungen angerechnet. Das Recht der Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7. Bei Überweisungen und im Zweifel bei erfüllungshalber angenommenen anderen unbaren Zahlungsmitteln hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto der LohnDialog® Schuld befreiende Wirkung.
4.8. Die LohnDialog® ist zur Aussetzung der Abarbeitung der Aufträge berechtigt, wenn sich der Auftraggeber im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen - verbunden mit der Ankündigung, beim fruchtlosen Verstreichen der Frist werde die Abarbeitung der Aufträge bis zum vollständigen Ausgleich der Zahlungsrückstände eingestellt - nicht zahlt.
4.9. Kommt der Auftraggeber mit mehr als einer Zahlung in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Die LohnDialog® kann 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, mindestens jedoch 8% p.a., verlangen.
4.10. Die LohnDialog® ist berechtigt, die Bonität von Auftraggebern mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Auftraggebers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein, ist die LohnDialog® berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse, Kasse, Nachnahme oder Lastschrift auszuführen.
4.11. Sämtliche Lieferungen und Leistungen durch LohnDialog® erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt und zwar auf den gesamten Saldo aus der Geschäftsverbindung.
5. Haftung und Mängelansprüche
5.1. Der Auftraggeber kann bei einer mangelhaften Leistung zunächst nur die Beseitigung des Mangels verlangen (Nacherfüllung). Die LohnDialog® kann die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden könnte.
5.2. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, so kann der Auftraggeber Schadenersatz maximal in Höhe der für die einzelne mangelhafte Leistung vereinbarten Vergütung verlangen. Die Haftung erfolgt nur bei tatsächlich eingetretenen und vertragstypischen Schäden und wenn der Schaden sowie die Schadenshöhe in geeigneter Weise durch den Auftraggeber glaubhaft gemacht wird.
5.3. Die LohnDialog® haftet für Mängel einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferungen wie folgt: Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, haftet die LohnDialog® nicht, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt.
5.4. Die LohnDialog® haftet nicht bei vertragsgemäßen Lieferungen und Leistungen für weitergehende Ansprüche und Mängelfolgeschäden.
5.5. Mängel an den vereinbarten Leistungen sind der LohnDialog® bis spätestens 2 Arbeitstage nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen, um durch schnelle Abstellung des Mangels weiterführende Schäden, wie Verzugszinsen, verhindern zu können.
5.6. Mängelansprüche verjähren drei Monate nach schriftlicher Ablehnung der Mängelanzeige durch die LohnDialog®, es sei denn, der Auftraggeber erhebt vor Fristablauf Klage.
5.7. Die LohnDialog® ist berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern und Lieferanten auf die Abtretung bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der LohnDialog®.
5.8. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der LohnDialog® Ersatz für Schäden zu fordern, die unmittelbar durch die fehlerhafte Arbeit der LohnDialog® verursacht wurden. Die LohnDialog® haftet nicht für den entgangenen Gewinn, für ausgebliebene Einsparungen, für Schäden aus Ansprüchen Dritter, für sonstige Mittelbare und Folgeschäden sowie für Schäden an Daten.
5.9. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch die LohnDialog® oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
5.10. So LohnDialog® haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht bzw. bei Vermögensschäden (auf 100.000 € je Jahr) begrenzt.
5.11. Von der Haftung sind Schäden, die auf einer vom Auftraggeber erteilten unrichtigen oder unvollständigen Aufgabenstellung, einer fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung bei der Leistungserstellung, der Bereitstellung lückenhafter oder ungeeigneter Unterlagen, insbesondere weil Unterlagen nicht termingerecht vorgelegt oder weil unzutreffende oder unvollständige Auskünfte gegeben wurden, der Verletzung von Informationspflichten oder aus anderen von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenen Gründen beruhen, ausgeschlossen.
5.12. Bei Maschinenschäden, Stromsperren, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Unfall, Feuer, Wasser, Diebstahl, Datenverlust und höherer Gewalt (auch Streik, Naturgewalten), auch bei den Zulieferern der LohnDialog®, wodurch die Erfüllung behindert oder unmöglich wird, entfällt für die Dauer der Störung jede Haftung, soweit die Störung erheblich und unvorhersehbar war. Die LohnDialog® kann in diesem Fall ihre Leistungspflicht ganz oder teilweise aufheben, ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines Verhinderungsfalles zu unterrichten.
5.13. Die Gewährleistungsfrist beträgt, gerechnet ab der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten ein Jahr, für Nichtgewerbliche zwei Jahre.
5.14. Die Haftung der LohnDialog® erlischt für den Zeitraum, in dem der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
5.15. Alle weiteren Ansprüche gegen die LohnDialog®, auch außervertragliche, sind ausgeschlossen.
6. Datenschutzbestimmungen
6.1. Die LohnDialog® verpflichtet sich, die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers durchzuführen. Sie beachtet dabei die Vorschriften des BDSG und überwacht deren Einhaltung. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LohnDialog®. Soweit es sich um personenbezogene Daten Dritter handelt, ist der Auftraggeber entsprechend ermächtigt. Für die Information von Arbeitnehmervertretungen zeichnet der Auftraggeber verantwortlich, da diese alle Rechte nur über den Auftraggeber wahrnehmen können.
6.2. Die LohnDialog® bzw. deren Mitarbeiter/innen sind nach Maßgabe des Gesetzes verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet.
7. Aufbewahrung
7.1. Die Aufbewahrungspflicht der LohnDialog® für Daten, Buchungsunterlagen und Auswertungen endet drei Monate nach der letzten Abrechnung oder einen Monat nach Vertragsbeendigung.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Dienstleistungsverträge werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sie sind erstmals 12 Monate nach Vertragsabschluss, mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar.
8.2. Erfolgt vor Ablauf der Kündigung keine Erfüllung der üblichen Mitwirkungspflichten und ist somit keine Auftragsbearbeitung im Sinne des Vertrages möglich, so wird für diesen Zeitraum bzw. zwischen dem Eingang der Kündigungserklärung und Wirksamwerden der Kündigung, mindestens 80% des Vorjahresumsatzes bzw. des geplanten Umsatzes des aktuellen Jahres berechnet.
8.3. Bei gegenseitigem Einverständnis kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.
8.4. Die Kündigung hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Sollten in der praktischen Arbeit Lücken im Vertrag oder in diesen AGB festgestellt werden, so sind die Vertragsparteien angehalten, diese Lücken in angemessener Weise auszufüllen.
9.2. Sollten einzelne Vereinbarungen der AGB oder des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils nahe kommen.
9.3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
9.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies im Besonderem schriftlich vereinbart wurde.
9.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche ist Berlin.
9.6. Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur bundesdeutsches Recht.