Arbeitgeberleistung Betriebsveranstaltung – So bleiben Ihre Feste steuerfrei
„Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter“ sollten aus steuerlicher Sicht gut geplant sein.
Übersteigen die Kosten je teilnehmendem Arbeitnehmer pro Betriebsveranstaltung den Freibetrag von 110,00 € nicht, sind sie gemäß §19 Abs.1Nr.1EStG steuerfrei.
Hier spielt die Kostenberechnung die Hauptrolle.
Ermitteln Sie zunächst die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung:
Addieren Sie alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer:
Speisen und Getränke, Kosten für Künstler oder Musiker, Raummiete, Dekoration, Planungskosten (Eventmanager) etc.
Fahrtkosten gehören bei der Ermittlung der Gesamtkosten auch dazu. Hingegen zählen kalkulatorische Kosten (Selbstkosten des Arbeitgebers durch Vorbereitung der Betriebsfeier durch eigene Mitarbeiter) nicht zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen.
Ermitteln Sie den Pro-Kopf-Aufwand je Teilnehmer
Teilen Sie die ermittelten Gesamtkosten durch die Zahl der Teilnehmer
Ermitteln Sie die Kosten je teilnehmendem Arbeitnehmer
Die Kosten des Ehepartners oder Begleiters ordnet das Finanzamt dem Arbeitnehmer zu.
Dadurch wird die 110 € – Grenze pro teilnehmendem Arbeitnehmer gegebenenfalls überschritten.
Gut zu wissen: Da es sich bei der 110 € – Grenze um einen Freibetrag handelt, bleiben 110 € selbst bei höheren Aufwendungen für 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr steuerfrei.
Der Arbeitgeber kann den steuerpflichtigen Lohnanteil über 110 € pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern. Dadurch entsteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Stand: 24.02.2020