Das Thema der Grippeschutzimpfung geht nicht nur Risikogruppen etwas an, sondern wird von der STIKO (Ständige Impfkommission) allen Menschen empfohlen.
Besonders in Unternehmen besteht hohe Ansteckungsgefahr durch räumlich enges Zusammenarbeiten, Klimaanlagen und die beliebten Pausengespräche in der Teeküche. Niesen, Husten und auch Sprechen können die Tröpfcheninfektion mit den Influenza-Viren weitergeben.
Der Ausfall der MitarbeiterInnen droht, das Kerngeschäft leidet, und der Verlust von Kunden kann im dramatischen Fall eine weitere Folge sein. Warum also nicht auf betrieblichem Weg die Grippeschutzimpfung organisieren?
Vorbeugen ist besser als Nachsorge
Im Rahmen der Gesundheitsförderung durch ArbeitgeberInnen organisierte Grippeschutzimpfungen vermeiden die oben genannten Ereignisse.
Zudem zeigt die Erfahrung der letzten Jahre: Müssen die ArbeitnehmerInnen nicht extra zum Arzt oder ihrem Hausarzt, so liegt die Impfquote deutlich höher als bei privaten Alleingängen.
Sprechen Sie also mit Ihrem Betriebsarzt bzw. Ihrer Betriebsärztin über einen Sammeltermin, an dem Ihre ArbeitnehmerInnen freiwillig teilnehmen. Idealerweise liegt dieser Termin im Oktober oder November; so kann sich der Grippeschutz pünktlich zur Grippewelle – die meist zum Jahreswechsel bis hin in den April kommt – vollständig aufbauen. Die Grippeschutzimpfung sollte jedes Jahr wiederholt werden, da sich die Virenzusammensetzung ändert.
Grippeschutzimpfung aus steuerlicher Sicht
Ihnen als ArbeitgeberInnen stehen lohnsteuerfrei bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr und MitarbeiterIn zur Verfügung für die betriebliche Gesundheitsförderung. Durch die Lohnsteuerfreiheit fallen auch Beiträge zur Sozialversicherung weg. Fragen Sie bei den Krankenkassen unbedingt nach Erstattung der Kosten für die Impfstoffe.
Stand: 02.03.2020